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Erneute befristete Erwerbsminderungsrente

Frage
Hallo,
meine befristete Erwerbsminderungsrente läuft Ende des Jahres aus und ich werde eine neue beantragen. Derzeit ruht wegen der Erwerbsminderungdsrente mein Arbeitsvertrag. Darf mein Arbeitgeber mich bei einer erneuten Befristung der Erwerbsminderungsrente kündigen oder ruht dann das Arbeitsverhältnis weiterhin? Ich muss dazu sagen, das bei mir auch ein Schwerbehinderten-Kündigungschutz besteht. Da es kaum Hoffnung auf Wiedereingliederung gibt, würde man einen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung aushandeln können?
Antwort
Guten Tag,

wenn Ihnen erneut eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, ruht ihr Arbeitsverhältnis weiterhin ( § 33 Abs.2 Satz 6 TVöD). Beim 3. Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird in der Regel eine unbefristete Rente bewilligt, da dann nicht von einer Besserung des Zustandes ausgegangen werden kann. Wenn Sie während des ruhenden Arbeitsverhältnisse von Ihrer Seite einen Aufhebungvertrag wünschen, geben sie damit die Sicherheit des ruhenden Arbeitsverhältnisses auf. Ob der Arbeitgeber bereit ist eine Abfindung zu zahlen ist ungewiss. Das Integrationsamt ist bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht zuständig, da ja das Arbeitsverhältnis nicht erlischt ( § 92 SGB IX) Allerdings kann der Arbeitgeber u.U. kündigen, wenn er von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgeht und dies aus betrieblichen Gründen nicht zumutbar ist. Wird Ihnen so gekündigt, können Sie das Integrationsamt einschalten und dann kann auch über eine Abfindung verhandelt werden.

Viele Grüße
Gabriele Becker
13.05.2015
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker