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schulbegleitung

Frage
mein sohn (7j.) ist am15.5.15 in eine regelschule gekommen. er hat 50%behindertenausweis mit merkzeichen H wegen mukoviszidose. er bekam eine schulbegleitung.das Sozialamt übernahm die Kosten u möchte das Geld für die medizinische behandlungspflege (medi-gäbe inhalieren u desinfizieren) mein Kinderarzt weigert sich jetzt ein Rezept für häusliche Krankenpflege für schulbegleitung auszustellen da dies aus unwissenheit meinerseits noch nich beantragt wurde.das Sozialamt möchte rückwirkend vom 15.5.14-30.5.15 ein Rezept für häusliche Krankenpflege um mit der Krankenkasse abrechnen zu können. Kinderarzt weigert sich jetzt. was kann ich tun. bin alleinerziehend u Harz vier u hab kein Geld für einen Anwalt. an wen kann ich mich wenden der mir hilft? vielen dank für ihre Antwort :)
Antwort
Guten Tag,

leider kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen, ob Sie an eine Mukoviszidose-Ambulanz angebunden sind. Wenn ja, können Sie sich an die behandelnden Ärzte wenden und um eine Verordnung bitten. Normalerweise dürfen die Kliniken eine Verordnung für häusliche Krankenpflege nur für eine kurze Zeit von einigen Tagen verordnen. Sie können mit Ihrer Krankenkasse absprechen, warum eine Verordnung von seiten der Klinik erfolgt. Falls die Klinik keine Verordnung ausstellen sollte, würde ich mich an einen anderen Kinderarzt wenden und das möglichst noch im Juni, da ab Juli ein anderes Abrechnungsquartal beginnt und rückwirkend eine Kostenübernahme schwierig wird. Fall ihr Sohn eine längerfristige Unterstützung in der Schule benötigt, sollten Sie mit ihrem Sozialamt absprechen , ob nicht eine Integrationshilfe für die Unterstützung bei Therapiemaßnahmen sinnvoll wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Becker
08.06.2015
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker