Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Übergangsgeld durch arbeitsamt bei Besuch technikerschule

Frage
Ich habe Industriemechaniker gelernt und wurde von meinem Arbeitgeber nach der Ausbildung, zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden, im Büro zur Arbeitsvorbereitung eingesetzt. Der Arbeitsvertrag war nach der Ausbildung leider nur befristet und konnte leider nicht mehr verlängert werden. Um mich bei anderen Firmen für die höherwertige Beschäftigung in der Arbeitsvorbereitung bewerben zu können, muss ich eine Fachausbildung zum Techniker absolvieren. Dafür werde ich für das kommende Schuljahr einen Vollzeitschulplatz für 1 Jahr antreten. Beim Arbeitsamt habe ich für die Zeit nach meinem Beschäftigungsende bis zum Schulantritt Arbeitslosengeld beantragt. Das ging ohne Probleme. Für die Zeit des Schulbesuches wollte ich Übergangsgeld beatragen und erhielt die Auskunft, dass ich für diese Art der Ausbildung keinen Anspruch auf Übergangsgeld hätte und somit keinen Antrag zu stellen bräuchte. Trifft diese Aussage zu?
Antwort
Guten Tag,

ich vermute, dass das Arbeitsamt Sie bei Ihrer Ausbildung zum Industriemechaniker im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben gefördert hat.
Eine weitere Zahlung zur Teilhabe am Arbeitsleben (hier:Übergangsgeld)wird nur dann geleistet, wenn keine Vermittelbarkeit in eine zumutbare Beschäftigung besteht oder wenn Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch von Krankengeld vorliegt.(siehe www.betanet.de/soziales_recht/übergangsgeld) Eine Qualifizierung, um einer höherwertigen Beschäftigung nachzugehen, gehört nicht zum Leistungs-katalog.

Viele Grüße
Gabriele Becker
06.08.2015
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker