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PA MRGN 3/4 - Umgang mit anderen Menschen im Alltag

Frage
Liebes Expertenteam,

habe CF mit o.a. Antibiogramm-Befund. Wie geht man adäquat mit o.a. Status um, wenn man sich in der Gesellschaft bewegt. Konkret: Darf man ein öffentliches Schwimmbad besuchen? Sollte man Freunde (nicht CF / "gesund") anhalten sich in irgendeiner Weise zu schützen bei Besuchen zu Hause, sei es für einige Stunden oder über Nacht. Muß / sollte man einen WG-Bewerber bei gemeinsamer Wohnung auf den Keimstatus hinweisen? etc. etc.....denke, Thematik ist klar.
Vielen Dank für Hinweis idealerweise auf offizielle Empfehlungen.
Danke auch insgesamt für alles Engagement im Expertenrat - keine Selbstverständlichkeit!
S.
Antwort
Lieber Herr S.,

Sie teilen uns mit, dass Sie als CF-Patient einen mikrobiologischen Befund mit Nachweis von Pseudomonas aeruginosa mit einer so genannten besonderen Resistenz (3- bzw. 4- MRGN) haben. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihren Angaben um einen Sputumbefund handelt.

Der Keimnachweis schränkt Sie im alltäglichen Leben nicht ein, das bedeutet, dass Sie öffentliche Bäder besuchen können, auch ohne darauf hinzuweisen gesunde Menschen aufsuchen und mit ihnen verweilen dürfen. Gesunde WG-Bewerber müssen nicht über Ihren Keimstatus informiert werden. Demgegenüber sollte nach Möglichkeit der Kontakt gemieden werden zu anderen CF-Patienten, bzw. zu Menschen die eine reduzierte Infektabwehr haben (z.B. nach Transplantationen, mit Chemotherapie, Neugeborene) zum Schutz dieser Menschen. In Krankenhäusern/Kliniken, in Arzt- oder Physiotherapiepraxen sollten Sie auf jeden Fall die Behandler über Ihren Keimstatus informieren, so dass entsprechende Hygienevorkehrungen getroffen und eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. med. Christina Smaczny
21.07.2017
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny