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Ist Lunge-Abhören überflüssig?

Frage
Ich frage stellvertretend für einen befreundeten CF-Patienten:
Meine Frage: Gehört das Abhören der Lunge zum notwendigen Umfang der körperlichen Untersuchungen im Rahmen eines vierteljährlichen Ambulanzbesuches, wenn in der Vergangenheit Rasselgeräusche aufgefallen sind?
In der Kinderklinik war eine körperliche Untersuchung (auch des Bauches und des Mund- und Rachenraumes) bei jedem Ambulanztermin üblich. In der Erwachsenenambulanz wurde in den vergangenen zwei Jahren (also bei acht Ambulanzterminen) insgesamt nur zweimal meine Lunge abgehört (Perkussion und Auskultation der Lunge), obwohl ich jeweils Infekte, Pfeifgeräusche beim Atmen, vermehrtes Sputum und Atemnot angegeben habe. Nachdem ich einmal das Abhören „eingefordert“ habe, wurde dem zwar nachgegeben, seitdem ist das Verhältnis zur Ambulanz aber angespannt. Mir wurde deutlich zu verstehen gegeben, dass dies als unangemessene Forderung betrachtet wird.
Im CF-Fokus, Ausgabe Nr. 3/2008, Seite 3, heißt es: "Auch der Befund beim Abhören der Lunge ist für die Prognose wichtig“
Wie soll ich mich in Zukunft verhalten?
Danke für Ihre Antwort!
Antwort
Hallo,
das Abhören der Lunge gehört dazu!!!
Es gibt sicher keine Studien, die zeigen, dass das Abhören der Lunge entscheidenen Einfluss auf den Verlauf oder die Therapie, die der Arzt dann ansetzt, hat. Es gibt ja noch andere Paramter wie Blutuntersuchung, Röntgen, Lungenfunktion. Es ist aber meine Meinung, und sicher auch die aller Ärzte, die die einfachen Mittel der körperlichen Untersuchung schätzen, dass das Abhören bei jedem Besuch (und auch nicht nur alle 3 Monate, sondern auch wenn der Patient zwischendurch mit einem Infekt kommt) absolut dazugehört. Nicht zuletzt finde ich das Abhören auch wichtig, weil es dem Patienten das Gefühl gibt, dass ich mich persönlich um ihn kümmere und ihn untersuche - und nicht nur Anordnungen auf dem Papier treffe, dass einige Untersuchungen zu machen sind, zu denen ich ihn dann schicke (das kann auch ein Computer)
Und nicht zuletzt gehört der Befund des Abhörens auch zur Qualitäts-Sicherung, denn da wird eingetragen, ob und wo ein auffälliger Abhörbefund bei dem Patienten war.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. J Bargon

24.11.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Prof. Dr. J. Bargon