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Hausarzt Budget

Frage
Hallo,
es kommt immer wieder vor dass man mir Colistin verweigern will, weil es so teuer ist.
Ohne Colistin würde ich jedoch innerhalb weniger Tage eine schwere Lungenentzündung bekommen.

Wenn auf dem Rezept die Diagnose Mukoviszidose steht,
belastet es dann wirklich das Budget des Hausarztes?
Oder muss er eine bestimmte Ziffer in den Computer eingeben, damit es nicht sein Budget belastet?
Wie ist das gesetzlich bei CF geregelt?

Es kann doch nicht sein, dass ich je Quartal zu 5 verschiedenen Hausärzten rennen muss, um meine lebensnotwendigen Medikamente zu bekommen.
Antwort
Hallo liebe Ratsuchende oder Ratsuchender,

so ist es auch nicht.

Nach § 27 Abs. 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Nach Satz 2 Ziffer 3 umfasst dies auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmitteln.

Dabei muss das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V beachtet werden.

Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot veranlasst, viele niedergelassene Ärzte mit Verweis auf ihr Budget und einen vermeintlichen Regress, Patienten bei der Verordnung von Arzneimitteln auf das nächste Quartal oder ihre Ambulanzen zu verweisen.

In der Tat unterliegen Ambulanzen einem anderen Abrechnungssystem, jedoch ist auch ein Hausarzt verpflichtet, die nach § 27 SGB V gebotene Krankenbehandlung zu gewährleisten.

Auch bei der Diagnose Mukoviszidose wird das Budget des Arztes belastet. Es ist aber möglich, eine Erweiterung des Budgets zu erreichen, indem der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Praxisbesonderheiten anmeldet.
Diese Praxisbesonderheiten sind eine Möglichkeit für den niedergelassenen Arzt, die Überschreitung des Arznei- und Verbandmittelbudgets zu rechtfertigen.
Sie sind nicht definiert, sondern von der Rechtsprechung entwickelt. Demnach sind es Eigenschaften der Patienten bzw. Erkrankungen, die deutlich von der Durchschnittspraxis der Vergleichsgruppe abweichen, wie besondere Patientengruppen oder spezielle Diagnosen/Methoden.
Ob eine Praxisbesonderheit vorliegt, wird nicht vorab von der KV bestätigt, sondern der Prüfungsausschuss zieht die geltend gemachten Praxisbesonderheiten während der Prüfung hinzu und bewertet sie dann.

Für Sie gibt es demnach zwei Möglichkeiten:

1. Sie sprechen Ihren Hausarzt auf die Möglichkeit an, über die Anmeldung einer Praxisbesonderheit wegen der Diagnose Mukoviszidose, die Erweiterung seines Budgets zu erreichen,
oder
2. Sie lassen sich bei Ihren vierteljährlichen Ambulanzbesuchen dort entsprechende Rezepte ausstellen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.


Annabell Karatzas
25.11.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas