Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Pflegegeld

Frage
Hallo,

ich bin 32 Jahre alt, wohne alleine und habe CF und arbeite Vollzeit. Bekomme ich trotzdem Pflegegeld nach dem neuen Gesetz?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Viele Grüße

Florian
Antwort
Hallo Florian,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Ob jemand Anspruch auf Pflegegeld hat, kann man pauschal nicht beantworten. Die Bewertung wird nicht davon abhängig gemacht, ob jemand berufstätig ist oder alleine lebt, sondern wie ausgeprägt seine Fähigkeiten und Selbständigkeit sind.
Es wird geschaut, wie viel personelle Hilfe man bei den Verrichtungen des Tages benötigt. Zum Beispiel, ob man Unterstützung beim Aufstehen hat, ob man beim Treppensteigen gestützt werden muss oder, ob man Hilfe beim Duschen oder Kämmen benötigt. Im seit 2017 geltenden Recht wird nunmehr auch die Hilfe bei der Therapie berücksichtigt. Aber selbst wenn man Hilfe bei der Dosierung der Medikamente oder bei der Inhalation benötigen würde, wenn man zu Physiotherapien und Arztbesuchen begleitet werden müsste und man bei der täglichen Physiotherapie zu Hause helfen würde, würde dieser Hilfebedarf allein nicht zum Pflegegrad 2 führen, ab dem Pflegegeld ausgezahlt wird. Die Pflegebedürftigkeit wird nämlich in mehreren Modulen bewertet, die unterschiedlich gewichtet sind. Das führt dazu, dass in den verschiedenen Modulen unterschiedliche Höchstpunktzahlen erreicht werden können. In Modul 5, das Modul in dem die Unterstützung bei der Therapie erfasst ist, kann man maximal 20 Punkte erhalten. Kommen keine weiteren Punkte aus anderen Modulen hinzu, kann der Pflegegrad 2 nicht erreicht werden.
Viele berufstätige CF´ler berichten, dass sie viel Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich benötigen, z.B. beim Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen und Kochen. Dieser Bedarf wird zwar bei der Pflegebegutachtung abgefragt, wirkt aber nicht Pflegegrad erhöhend, denn dafür werden keine Punkte vergeben. Die Befragung dient der Einschätzung der häuslichen Situation, um Empfehlungen aussprechen zu können.
Im Pflegegrad 1 erhält man zwar kein Pflegegeld, aber es kann der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 € beansprucht werden. Man kann ihn zum Beispiel verwenden, um bei einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter Leistungen zur Entlastung im Alltag einzukaufen. Außerdem kann man monatlich bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Mundschutz erhalten.
Ich biete Ihnen gerne an, dass Sie sich in der psychosozialen und sozialrechtlichen Beratung des Mukoviszidose e.V. auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation beraten lassen.
Die Kontaktdaten und Beratungszeiten finden Sie hier: https://www.muko.info/angebote/beratung/psychosoziale-und-sozialrechtliche-beratung/

Mit freundlichen Grüßen
Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.
01.04.2019
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas