Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Kindergeld im Studium über das 25. Lebensjahr

Frage
Unsere Tochter wird demnächst 25 und wir ihr Studium aufgrund der cf- Erkrankung nicht bis zum 25 Lebensjahr beenden. Wie kann man eine Verlängerung des Kindergeldes beantragen und wie sind die Erfolgsaussichten?
Antwort
Sehr geehrte Ratsuchenden,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, (beim Kindergeld) zu
berücksichtigen, wenn
− es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und
− die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten wird dabei an einer Jahreseinkommensgrenze fest gemacht, die jährlich fest gelegt wird (für 2019 liegt sie bei 9.168 Euro und ab 2020 steigt der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro). Abzuziehen vom Einkommen ist der behinderungsbedingte Mehrbedarf.

Die Behinderung muss ursächlich dafür sein, dass das volljährige Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten. In Ihrem Fall eben, warum die Behinderung Ihr Kind daran gehindert hat, sein Studium vor dem 25. Lebensjahr abzuschließen.
Hilfreich kann hier eine Bescheinigung über lange und/oder zahlreiche Krankenhausaufenthalte, krankheitsbedingte Ausfallzeiten oder Reha- Aufenthalte sein.
Näheres zu der Thematik, insbesondere auch, wie die Behinderung belegt werden kann, oder zum Nachweis der Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, finden Sie ab Seite 52 in der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG); Stand: 2018, die hier herunterzuladen ist:

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Dienstanweisungen/DA-KG.html?nn=79506

Zu den Erfolgsaussichten kann ich keine Prognose abgeben, da ich Ihren Einzelfall z.B. in Bezug darauf, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder wie hoch das Einkommen Ihrer Tochter ist, nicht kenne.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dennoch weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.

13.08.2019
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas