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Einatmen von Sprüh-Lack und Kleber

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich , CF, wohne in einem Zweifamilienhaus, mit einem gemeinsamen Eingang der sich in die beiden Wohnungen verteilt. Der Nachbar sprüht regelmäßig beruflich “nebenan“ mit Sprüh-Lack und anderen verstäubenden Klebern. Meine Wohnung ist auch bei Dauerbelüftung nicht geruchsfrei zu bekommen. Ich bemerke immer wieder Blut im Sputum an “Klebe“-Tagen. Die Frau des Nachbarn hat innerhalb von Wochen(organisch lässt sich nichts feststellen), derart heftigen kreisrunden Haarausfall entwickelt, dass sie ihn nicht mehr verbergen kann.
Gespräche laufen, mal eben kündigen geht nicht, da ich nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag kommen kann (6Monate).

Meine Frage: Mit welchen Labor Werten kann man testen, ob die Klebestoffe eine Vergiftung, den Haarausfall etc bewirken?
Welche Parameter sind für meine Lunge, außer der Lufu, relevant?
Gibt es Filteranlagen für den Arbeitsraum des Nachbarn, damit wir anderen -und er selber- nicht derart heftig den Gerüchen ausgeliefert werden?

Mit freundlichen Grüßen

T.T.
Antwort
Liebe/Lieber Anfragerin/Anfrager,
In Antwort auf Ihre Fragen kann man Folgendes festhalten:
- Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Mukoviszidose-Patient respiratorische Beschwerden entwickeln kann nach Einatmung von reizend auf die Bronchialschleimheut wirkende Stoffe. Bestätigen kann man das jedoch pauschal aber auch nicht. Im Rahmen von Gutachten werden beispielweise manchmal so genannte Provokationsteste durchgeführt, dann ist die Lungenfunktion mit einer Messung der FEV1 essentiell
- Laborwerte für die Testung einer Einwirkung von Klebstoffen im Sinne einer Wirkung auf Haarausfall sind mir nicht bekannt. Auch in diesem Fall könnte nur eine gutachterliche Untersuchung, in diesem Fall beim Dermatologen (Hautarzt) bei der Fragestellung helfen
- Die Frage nach Filteranlagen gehört leider nicht in unseren medizinischen Kompetenzbereich
Ausgehend aus dem Allgemeinaspekt Ihrer Frage und Sorge empfehle ich Ihnen, dass Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt wenden. Schildern Sie dort Ihren Fall und Fragen nach möglichen Lösungswegen bei Ihrem Problem.
Wir hoffen Ihnen mit der Antwort ein wenig geholfen zu haben
und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dr. med. Christina Smaczny
03.02.2020
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny