Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Kinderwunsch möglich machen

Frage
Guten Tag ich heiße Frau M.

Mein Mann ist an cf erkrankt. Wir könn darauf hin,
auf natürlich wegen kein kind bekomm.
Wir wollen den Weg zur künstlichen Befruchtung gehen.
Es weden hohe Kosten,viel Kraft auf uns zu kommen.
Wir hoffen auf Unterstützung unserer krankenkasse bekomm.
Durch Informationen.. . Wurd uns mitgeteilt das unsere kk
Keine 100% über nehmen wird.da haben wir bangel das es deswegen nicht funktionieren wird für unseren Wunsch.. auf Familien mit eigenen Kindern..
Haben eine Helfenen Rad für mich und meinen Mann
Lg. Fr. M.
Antwort
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Mit den von Ihnen gemachten Angaben ist die Rechtslage nicht abschließend zu beurteilen.

Nach § 27 a SGB V übernehmen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen (Familienstand. Alter der Eheleute, Erfolgsaussichten, etc.) 50% der Kosten für drei Versuche der Kinderwunschbehandlung.
Diese Regelung wird in der Kinderwunsch- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) konkretisiert.

Einige Krankenkassen haben diese gesetzliche Regelung zugunsten der Versicherten erweitert und zahlen höhere Zuschüsse und/oder unter erleichterten Bedingungen. Ob Ihre Krankenkasse darunter ist, können Sie direkt bei der Kasse erfragen oder in dem Link unter „Übersicht Krankenkassenzuschüsse“ ersehen. Zur Seriosität der Internetseite kann ich keine Aussage treffen und für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Liste wird keine Gewähr übernommen.

Daneben hat der Bund eine Förderrichtlinie erlassen, die betroffene Paare bei der Kinderwunschbehandlung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % des Eigenanteils unterstützen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm entsprechend beteiligen. Mittlerweile haben elf Bundesländer eigene Landesförderprogramme ins Leben gerufen.
Informationen dazu finden Sie im Informationsportal Kinderwunsch. Dort findet sich auch ein Förder-Check, mit dem man nach der Beantwortung einiger Fragen herausfinden kann, ob man grundsätzlich über ein Landesförderprogramm gefördert werden kann.

Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter, Ihren Kinderwunsch zu verwirklichen.


Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.

Internetlinks bitte kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen:
§27a SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html

Kinderwunschrichtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1402/KB-RL_2017-03-16_iK-2017-06-02.pdf

Übersicht Krankenkassenzuschüsse: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/geburt-kinder/kuenstliche-befruchtung/

Informationsportal Kinderwunsch: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/

Förder-Check: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder-check

19.04.2021
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas