Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Frage
Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt mit cf und fange bald an zu arbeiten.
Ich habe mich jetzt gefragt wie man das mit den regelmäßigen Ambulanzterminen am unkompliziertesten macht.
Die Termin sind nur während meiner Arbeitszeit möglich, Montag bis Freitag bin ich halt den ganzen Tag in der Arbeit.

Ist es besser sich dann jedes Mal krank zu schreiben für einen Termin mit AU, es kommt ja sicher nicht so super wenn man man öfters krank ist. (Muss zurzeit alle 6 Wochen zur Kontrolle, weil es eher schlecht läuft)
Oder sollte man dem Arbeitgeber sagen dass man einen Arzttermin hat? Bin mir unsicher wie man das am besten löst.
Ich denke die meisten Arbeitgeber fänden es nicht gut wenn man so oft wegen einem Termin fehlt und wären sicher nicht einverstanden damit.
Ich will nicht in der Probezeit rausgeschmissen werden weil ich zu oft krank war oder so..
Wie macht man das am besten? Ist eine Krankmeldung der bessere Weg? Wäre sehr nett wenn mir jemand einen Rat gibt, bin sehr unsicher.
Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende oder Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Grundsätzlich ist ein Arzttermin eine Privatsache, so dass der Arbeitgeber Sie während dieser Zeit nicht bezahlt freistellen muss.
In Anwendung von § 616 BGB sind jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich:
1. Akute Beschwerden, die den Arztbesuch unaufschiebbar machen, z.B. Fieber oder starke Zahnschmerzen, etc.

2. Wenn wegen der Art der Untersuchung diese nur während der Arbeitszeit stattfinden kann, z.B. Blutabnahme am Morgen im nüchternen Zustand


3. Die Arztpraxis vergibt nur Termine während der Arbeitszeit.

In allen Fällen gilt das Gebot der Rücksichtnahme, das bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bemühen muss, diese Termine außerhalb der Arbeitszeit und falls dies nicht möglich ist, an den Rand der Arbeitszeit zu legen, so dass der Ausfall möglichst gering ist. Dies gilt besonders bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen.
Die oben genannten Grundsätze gelten für Vollzeitkräfte. Bei Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten oder Gleitzeit vereinbart haben, können andere Vorgaben gelten. Ebenso können Tarif- oder Arbeitsverträge die Geltung des § 616 BGB ausschließen.
Die Situation in der Probezeit ist schwierig. Hier können Sie ohne Angabe von Gründen relativ kurzfristig entlassen werden. Der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung entfaltet innerhalb der ersten sechs Monate keine Wirkung.
Die Lösung mit der Krankschreibung ist sicher nicht der Königsweg. Zunächst müssten Sie einen Arzt finden, der Ihnen bescheinigt, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Da dies in der Regel ja nicht der Fall ist, kann dies schwierig werden. Wenn Sie sich ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alle sechs Wochen krankmelden, könnte der Arbeitgeber leicht misstrauisch werden.
Aber auch mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich der Arbeitgeber fragen, ob er einen Arbeitnehmer, der regelmäßig krank ist, auf Dauer beschäftigen möchte.
Sie könnten die verlorene Zeit auch vor- oder nacharbeiten oder bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen, was aber zumeist in der Probezeit nicht möglich ist.
Gerade in der Probezeit steht man unter besonderer Beobachtung.
Ich denke, ein offenes Gespräch über dieses Thema ist die beste Möglichkeit, dem Arbeitgeber zu verdeutlichen, dass man sich nicht vor der Arbeit drücken möchte, aber keine andere Möglichkeit hat, diese notwendigen Termine wahrzunehmen. Dabei kann es sicher nicht schaden, dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man sich bemüht, die Belastungen für den Arbeitgeber möglichst gering zu halten.
Leider ist man aber auch damit nicht davor gefeit, dass der Arbeitgeber aus Sorge vor längerfristigen Ausfällen, einem trotzdem innerhalb der Probezeit kündigt.
Andererseits höre ich in meiner Beratungsarbeit auch von Arbeitgebern, die sehr verständnisvoll, rücksichtsvoll und hilfsbereit mit der Situation von Menschen mit Mukoviszidose umgegangen sind.
Möglicherweise arbeiten Sie ja in einem Betrieb mit Betriebs- oder Personalrat, vielleicht sogar mit einer Schwerbehindertenvertretung, dann könnte auch vorab ein Gespräch mit diesen Stellen sinnvoll sein.
Ich hoffe, diese Anregungen helfen Ihnen weiter, einen guten für alle Seiten verträglichen Weg zu finden.
Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.
02.09.2022
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas