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Verordnungsfähigkeit ADEK Youth/ Vitamine A,D, E und K

Frage
Ich betreue einen 14-jährigen CF Patienten, der von der Pulmo-ambulanz bzgl. seiner Grunderkrankung betreut wird. Diese empfehlen ihm seit Jahren die Nahrungsergänzung ADEK Youth. Auf Nachfrage gibt die KV an, Vitamine A,D,E und K seien nicht verordnungsfähig. Der Hersteller dementiert dies. Der Patient hat das Präparat von meiner Vorgängerin auch immer verordnet bekommen...
Kann ich dieses Präparat nun auf Kassenkosten verordnen oder nicht?
Danke für Ihre Unterstützung!
Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
Viele Patienten mit Mukoviszidose weisen in der Tat zu niedrige Spiegel der fettlöslichen Vitamine A,D, E und K auf. Aus diesem Grund wird eine Substitution einzelner oder aller vier Vertreter dieser Gruppe empfohlen. Leider gibt es eine Vielzahl an Nahrungsergänzungsmitteln, die mit dem Namen "ADEK" beworben werden, ohne dass hierzu Untersuchungen zu Wirksamkeit und Qualität vorliegen. Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen. Anders sieht es bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die diese Vitamine in Dosierungen enthalten, die über der Grenze der reinen Apothekenpflicht liegen. Allerdings existiert auf dem deutschen Markt kein zugelassenes verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel, welches die Vitamine A,D,E und K enthält. Dennoch gibt es einige Apotheken, die sowohl orale als auch parenterale Formulierungen entwickelt haben, die die Vitamine entsprechend hochdosiert (und damit verschreibungspflichtig) enthalten. Hierbei handelt es sich um sogenannte "Rezepturarzneimittel" die vom behandelnden Arzt entsprechend verordnet werden müssen. Häufig bieten die entsprechenden Apotheken Handreichungen an, die es dem Verordner erleichtern, die Rezepte korrekt auszustellen. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der krankheitsbedingten Malabsorption bei oral anzuwendenden Präparaten häufig keine ausreichende Spiegel dieser Vitamine zu erreichen sind. Außerdem ist von Seiten des Verordners zu dokumentieren, dass bei dem Patienten ein entsprechender Vitaminmangel tatsächlich vorliegt. Dieser Nachweis kann z.B. durch die ohnehin regelmäßig durchgeführten Laboruntersuchungen erbracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. M. Hug
23.01.2023
Die Antwort wurde erstellt von: Prof. Dr. Martin J Hug