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- Frage
- Hallo Experten,
für eine längere Schreibarbeit innerhalb meines Studiums brauche ich (24, CF) für dieses Semester einen Nachteilsausgleich. Mit der Bitte um Erstellung des ärztlichen Attestes bin ich zur behandelnden Ärztin am Uniklinikum gegangen. Sie hat sich jedoch nicht für zuständig befunden und mich an meine Hausärztin verwiesen. Diese bekommt zwar die Arztbriefe aus der Mukoviszidose-Ambulanz zugesendet, ist aber ansonsten nicht in die Behandlung meiner Mukoviszidose involviert und wird die Fragen zur Befunderhebung, Behandlungsverlauf usw. für das Attest auch nicht fachkundig beantworten können. Bevor ich sie aufsuche, möchte ich gerne Ihre Meinung dazu erfahren.
Vielen Danke im Voraus!
- Antwort
- Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
Ihr Anliegen ist gut nachvollziehbar, aber Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, für Ihre Patienten Atteste auszustellen. Nicht selten bedeutet dies einen gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand, der im Klinikalltag oft kaum unterzubringen ist, auch wenn ein Attest für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Regel nur wenige Sätze erfordert. Es ist kein ärztliches Gutachten erforderlich. Es geht darum, Dritten, die Ihre Erkrankung nicht kennen, zu verdeutlichen, warum Sie mehr Zeit für Ihre schriftliche Arbeit benötigen. Wichtig sind neben Diagnose und Benennung der Einschränkung im Studium der ärztliche Briefbogen, Name, Stempel, Datum und Unterschrift. Wenn ich Ihre Anfrage richtig deute, streben Sie als Nachteilsausgleich einen längeren Zeitraum für Ihre Schreibarbeit an. Als Erleichterung für Ihre Ärztin können Sie ihr schriftlich darstellen, wie Ihre Erkrankung den Studientag durch den täglichen Therapieaufwand und die eingeschränkte Belastbarkeit verbunden mit häufigen Pausen einschränkt. Falls Ihre Hausärztin bereit ist, ein Attest auszustellen, wird sie sicherlich anhand der Arztberichte bestätigen können, dass Sie beispielsweise eine eingeschränkte Lungenfunktion haben und aufgrund dessen weniger belastbar sind, sich häufig am Tag ausruhen und mehrfach täglich zeitaufwendige Therapien durchführen müssen.
Vielleicht kann Ihnen Ihre Physiotherapiepraxis auch entsprechendes bescheinigen. Wenn Sie kein ärztliches Attest organisieren können, können Sie Ihre Einschränkungen auch durch andere Nachweise belegen, wobei dem ärztlichen vermutlich das größte Gewicht beigemessen wird.
Hatten Sie wegen des Nachteilsausgleichs schon Kontakt mit den Behindertenbeauftragten der Hochschule? Welche Nachweise empfehlen sie?
Laut dem Deutschen Studentenwerk (https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise ) sollten möglichst viele der unten beispielhaft genannten Nachweise beigebracht werden:
- Atteste von (Fach-)Ärzten, ggf. auch Stellungnahmen von approbierten psychologischen Psychotherapeuten
- Behandlungsberichte von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
- Stellungnahmen von Reha-Trägern oder Bewilligungsbescheide von Trägern der Eingliederungshilfe,
- Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
- Stellungnahme der oder des Behindertenbeauftragten der Hochschule.
Ich drücke die Daumen, dass sich für Sie eine gute Lösung findet und der Nachteilsausgleich gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.
Bundesverband Cystische Fibrose
- 15.11.2024
- Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas