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Apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig

Frage
Hallo, guten Tag.

Ich frage an für eine Bekannte, deren Tochter (18) mit CF
seit längerem Falkamin verschrieben bekam.
Jetzt soll das Medikament zwar weiter genommen werden, aber da es nicht verschreibungspflichtig ist, müssen unsere Bekannten die ca 400 Euro/Monat selbst zahlen. Gibt es keine Sonderregelungen für CF in diesem Fall?

Gibt es kein alternatives Präp., das von den KK übernommen würde?

Danke und Grüße
Antwort
Hallo!
Wenn ab dem 18.Lebensjahr vom Arzt verordnete Präparate nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sollte der Patient immer mit seinem Arzt Rücksprache halten, ob es nicht vergleichbare Medikamente gibt die erstattungsfähig sind.
Zu dem von Ihnen angesprochenen "Falkamin" gab es vor dem Sozialgericht Wiesbaden eine Klage zur Kostenübernahme (Az.:S 2 KR 194/06) allerdings nicht von einem CF-Betroffenen. Falkamin musste von der Krankenkasse nicht übernommen werden, da in diesem Fall für die Behandlung ein allgemein anerkanntes, dem medizinischen Standard entsprechendes Medikament "Hepa-Merz" zur Verfügung steht.
Viele Grüße
Gabi Becker
25.02.2009
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker