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Verlängerung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Frage
Wie oft darf die Befristung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit verlängert werden?
Antwort
Guten Tag,

Primäres Ziel einer befristeten Erwerbsminderungsrente ist die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Nach Ablauf der Befristung kann daher nach einer Überprüfung des Gesundheitszustandes die Rente wiederum für einen befristeten Zeitraum bewilligt werden. Die Befristung aus medizinischen Gründen ist insgesamt für höchstens neun Jahre möglich.

Nur wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, erfolgt (evtl.schon vorher) eine Gewährung auf Dauer.
Quelle: Alexander Gunkel, Alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund "Die Erwerbsminderungsrenten:Entwicklungen und Perspektiven" Nov.2008, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Viele Grüße
Gabi Becker
23.03.2009
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker