Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Widerspruch Schwerbehindertenausweis

Frage
Guten Tag,

heute habe ich nach einem halben Jahr den Bescheid vom Versorgungsamt erhalten und überlege, ob es sinnvoll ist, hier Widerspruch einzulegen. Viell können Sie mir hier behilflich sein:

Ich habe GdB 50 erhalten, dabei sind aber die Gelenkschmerzen (die regelmäßig und teilweise bis zur Bewegungsunfähigkeit in allen (!)Gelenken auftreten) nicht berücksichtigt.
Begründet wurde das damit, dass die Schmerzen nicht belegt wurden.

Von meinem Hausarzt habe ich aber damals die Auskunft bekommen, dass diese "CF-Arthritis" garnicht nachgewiesen werden könne. (Die Entzündungswerte sind immer leicht erhöht, der Rheumafaktor aber unauffällig); dem Versorgungsamt gegenüber hat der Hausarzt an einen behandelnden Orthopäden verwiesen. Dort haben aber weder er noch die CF-Ambulanz mich je hingeschickt, mir wurde damals gesagt außer Schmerzmitteln könne man da nichts machen.

Ich gehe wegen der Schmerzen mittlerweile nur noch dann zum Arzt wenn sie so stark sind, dass massenweise Ibuprofen nicht mehr wirkt.

Darf das Amt die Existenz dieser Schmerzen einfach absprechen? ich finde das nicht richtig. Gibt es evtl doch eine Möglichkeit, diese Gelenkschmerzen nachzuweisen?

Vielen Dank vorab,
Marie
Antwort
Ein höherer Grad der Behinderung wird nur dann bewilligt, wenn man eine Einschränkung hat, die mindestens 6 Monate und mehr andauert. Das Problem bei CF-Arthritis ist, dass Schmerzen (auch häufig wiederkehrend) meist in Verbindung mit Infekten auftreten, mit Schmerzmitteln behandelbar und somit nicht als dauernde Einschränkung beurteilt werden. Nur wenige Patienten haben über einen langen Zeitraum unter Schmerzmitteln andauernde Bewegungseinschränkungen. Wenn Sie dazu gehören, können Sie mit den entsprechenden medizinischen Bescheinigungen zumindest das Merkzeichen "G" beantragen.
In den Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit im Schwerbehindertenrecht wird zwar daraufhingewiesen, dass Schmerzen bei der GdB Einstufung berücksichtigt werden sollen. Dies bezieht sich aber auf Fälle von über das Maß hinausgehende Schmerzhaftigkeit, die eine spezielle ärztliche Behandlung erforderlich machen (Stumpfnervenschmerz nach Amputationen).
Viele Grüße
Gabi Becker
30.03.2009
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker