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Fahrtkosten

Frage
Guten Tag,
meine Frage betrifft Fahrtkostenerstattung zur Ambulanz und zur KG. Eine Bekannte von mir sagte, dass
nach § 91 SGB V Krankentransportrichtlinien zu
ambulanten Untersuchungen Fahrtkosten (Eigenanteil 5 Euro) für Kinder bis 12 Jahre erstattet werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "H" im Ausweis vorhanden ist.
Trifft das zu? Falls ja, kann man sowohl Auto-km also auch Bus/Bahn oder sogar Taxi erstattet bekommen?
Danke für Ihre Antwort.
Antwort
Guten Tag,

es ist richtig, dass Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung von den Krankenkassen erstattet werden kann (Krankentransportrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss 03/2004)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Merkzeichen "H" oder "aG" oder Pflegestufe 2 oder 3
medizinische Notwendigkeitsbescheinigung
Genehmigung der Krankenkasse vor Antritt der Fahrt.
Nachträglich können Fahrtkosten nicht geltend gemacht werden. Ein Eigenanteil von mindestens 5 bis max. 10 € je nach Fahrtstrecke muss bezahlt werden.
Es gilt keine Altersbeschränkung, auch Erwachsene können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Beim Antrag kann schon vermerkt werden welches Fahrtmittel genutzt werden soll. In der Regel sind das Taxi oder PKW, da viele mit "aG" oder "H" nicht in der Lage sind den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Ihren Kostenträger freut es natürlich, wenn sie eine günstige Fahrtmöglichkeit beantragen.

Viele Grüße
Gabi Becker
25.05.2009
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker