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Was muss ich beachten bei einem Antrag auf teilweise Erwerbsminderung?

Frage
Hallo,

auf Anraten meiner Therapeutin spiele ich mit dem Gedanken, innerhalb der nächsten Zeit einen Antrag auf teilweise Erwerbsunfähigkeit zu stellen.

Gesundgeitlich geht es mir nicht so schlecht, dass ich von alleine auf den Gedanken gekommen wäre: Die Luingensituation bewerte ich mit einem FEV 1 von 63% noch als vergleichsweise gut, ich bin pseudomonasfrei und hatte noch nie eine IV. Arthritis und CF-Diabetis liegen vor, ebenso täglich starke Bauchschmerzen. Nach deren Ursache wird gerade gesucht.

Ich arbeite derzeit 37 Stunden/Woche im öffentlichen Dienst. Zuvor hatte ich 38,5 Stunden, musste aber reduzieren weil ich über die angesammelten Minusstunden nicht mehr Herr wurde: Ich bin ständig müde und erschöpft, gehe nach Hause sobald sich nach Dienstplan die Möglichkeit dazu bietet.

Eine (psychosomatische) Reha ist für Oktober bewilligt.
Hauptproblem ist: Ich bin wegen der ständigen Erschöpfung nicht in der Lage, auch nur irgendeine Art von Therapie konsequent durchzuziehen,obwohl ich mir dies täglich fest vornehme. Weitere Arbeitszeitverringerungen kann ich mir finanziell nicht leisten.

Können Sie Auskunft darüber geben, ob eine Bewilligung der halben EU_Rente bei dieser Gesundheitslage wahrscheinlich scheint?

Ich habe mir vorgestellt, 5 Stunden täglich weiter in meinem Beruf zu arbeiten, und den finanziellen Ausfall durch die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente ausgleichen zu können. Allerdings würde der Arbeitslohn, den ich dann netto erhielte etwa 930 € betragen. Bekäme ich bei diesem Betrag Probleme mit der Rente?

Viele Grüße
Antwort
Hallo,

Teil-Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie die vorgeschriebenen Vorversicherungszeiten erfüllen, können Sie einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Im Antrag sollte die geplante tägliche(oder wöchentliche) Arbeitszeit angegeben werden und Sie müssten eine medizinische Bescheinigung beifügen, aus welchen Gründen sie gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass Sie nicht mehr im bisherigen Umfang arbeiten können. Der Rentenversicherungsträger prüft den Antrag, evtl. haben sie eine Untersuchung bei einem Gutachter der Rentenversicherung oder Ihnen wird eine Reha-Maßnahme vorgeschlagen.
Wenn Ihre Lungenfunktion über 50% d. N. liegt, kann es evtl Schwierigkeiten geben. Es sollten im medizinischen Attest dann die übrigen Einschränkungen (z.B. Erschöpfungs, Zeitmangel für Therapie) betont werden.
Dass Sie bei 5 Std. Tätigkeit auf ein Einkommen von 930€ bekämen, ist kein Problem. Bei einem bewilligten Antrag bekommen Sie genaue Informationen, wie hoch ihr Einkommen sein darf, um keine Rentenkürzung zu riskieren.
Für eine ungefähre Einschatzung gilt, dass berufliches Resteinkommen und Erwerbsminderungsrente zusammen nicht höher als das bisherige Einkommen sein dürfen.
Viele Grüße
Gabi Becker
15.06.2009
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker